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Haftpflicht im Ausland. Worauf beim Urlaub in Privatunterkünften achten?

Lange hat man sich auf den wohlverdienten Urlaub gefreut, endlich geht es in den wohlverdienten Urlaub in einer Privatunterkunft, einer Ferienwohnung oder Ferienhaus und zwar im Ausland. Es gibt nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland so einiges zu beachten, wenn es um den sicheren Urlaub geht, denn nicht alle Versicherung versichern Schäden an gemieteten Sachen, weshalb man dringend abklären sollte, ob gemietete Dinge, wie eben Schäden am Ferienhaus mitversichert sind oder nicht. Doch auch wer sich in der Privatunterkunft abgesichert fühlt, weil die Versicherung bestätigt hat, dass gemietete Dinge im Schadensfall abgesichert sind, sollte explizit auch prüfen ob die Versicherung im Ausland Gültigkeit besitzt. Schließlich gibt es so manche Situationen, die im Urlaub passieren können.

Ich brauche keine Haftpflicht. Was soll denn schon passieren – falsch!

Einer der großen Vorzüge eines Ferienhauses ist die eigene Küche. Die Selbstversorgung schont die Urlaubskasse ungemein und man muss sich nicht nach Restaurant und Menüzeiten richten. Ideal um sich mal so richtig zu entspannen. Doch schnell ist ein Schaden entstanden, den irgendjemand bezahlen müssen wird. Schon ein Kochtopf der vergessen auf dem Herd, Schäden an der Küche verursachen, können ein teures Ärgernis für Ferienhaus Vermieter und am Ende auch für den Mieter des Ferienhauses sein.

Haftpflicht und Kinder im Ferienhaus

Auch Kinder haben schnell mal einen Schaden verursacht. Schließlich werden auch Kinder im Urlaub nicht immer nur ein Buch lesen wollen, sondern ordentlich auf den Putz hauen wollen. Das wohl klassische Beispiel hier ist ein Fenster, das beim heftigen Spielen zu Bruch geht. Doch auch Schokoflecken auf der Couch oder anderorts können zu einem Schaden führen, der teuer ist. Vor jedem Urlaub und vor jedem neuen Hobby auch abseits des Urlaubs lohnt ein Anruf bei der Haftpflichtversicherung. So freut sich ein Kind zum Beispiel, dass Papa auf dem Gelände des Ferienhauses im Urlaub endlich mit der neuen Drohne fliegen kann, Das dürfte auch kein Problem sein, da die Haftpflicht, wenn die Drohne versichert ist, zumeist Europa Flüge versichert, doch würde man zum Beispiel ein Ferienhaus in den USA oder auch Kanada mieten und dort fliegen wollen, kann es durchaus zu bösen Überraschungen kommen, denn nicht wenige Versicherungen schließen USA explizit aus. In diesem Sinne, lieber einmal häufiger bei der Haftpflicht nachfragen als weniger.

Haftpflicht und Tiere

Wer mit Hunden oder anderen Tieren verreist sollte ebenfalls prüfen, welche Versicherung in welchem Fall für Schäden an Teppich, Gardinen und weiteren Objekten aufkommt. Abseits der Tatsache, dass man dringend klären sollte, ob die Haftpflicht auch im Ausland gültig ist, sollte man klären welche Versicherung für den Hund Sinn macht. Katzen wiederum sind übrigens kein Thema für die Haftpflicht, denn für diese lässt sich keine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Das ist nicht unfair, sondern schließlich der Tatsache geschuldet, dass Katzen zu Kleintieren zählen. Sie sind somit, ebenso wie Hamster und Co. in der eigenen Haftpflicht des Besitzers mitversichert.

Hoffentlich konnten wir ein paar sinnvolle Tipps zum Reisen geben. Im Bestfall bleibt alles heil und die ganze Familie gesund und munter für den perfekten Urlaub im Ferienhaus!